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Schwangerschaftskonfliktberatung



Wir bieten eine Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß §219 StGB an und stellen bei Bedarf eine Beratungsbescheinigung aus.

Es ist uns wichtig, Frauen und Paare in der besonderen Situation der gesetzlich vorgeschriebenen Schwangerschaftskonfliktberatung mit ihren Sorgen ernst zu nehmen und Verständnis für ihre Lage zu haben. Wir bieten Unterstützung bei einer verantwortungsvollen Entscheidungsfindung in einer angstfreien Atmosphäre und ohne moralische Beurteilung.
Während der Beratung übermitteln wir u.a. Informationen:

  • zum Schwangerschaftsabbruch in Bezug auf die rechtlichen, medizinischen und finanziellen Fragestellungen
  • zur Adoption/Pflegschaft
  • zur Empfängnisverhütung

Im Falle eines Abbruchs beraten wir auch danach bei der Bewältigung des Schwangerschaftsabbruchs.

SICHERE E-MAILBERATUNG

Für eine sichere Mailberatung ist die einmalige Registrierung mit einem frei wählbaren Nutzernamen und einer gültigen Emailadresse notwendig. Zur Registrierung gelangen Sie hier.

Um nach der erfolgten Registrierung mit uns im Kontakt bleiben zu können, loggen Sie sich bitte hier ein.

Beratung zur vertraulichen Geburt

Für Frauen, die ihre Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes geheim halten möchten, aber ihr Kind unter besten medizinischen Bedingungen anonym zur Welt bringen wollen, kann die vertrauliche Geburt ein Weg sein. Wir sind qualifiziert, die Beratung zur vertraulichen Geburt durchzuführen. Wir unterstützen in dem Verfahren der vertraulichen Geburt und begleiten auf Wunsch die Schwangerschaft.

Falls Sie weitere Informationen möchten wenden Sie sich bitte an das Hilfetelefon: 0800 40 40 020

Verhütungsmittelzuschuss

Die Stadt Oldenburg übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisregelnde Mittel. Pro Person wird im Jahr maximal 150 Euro Zuschuss gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch. Berechtigt sind Bezieher*innen von

  • ALG II (SGB II)
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung (SGB XII)
  • Kinderzuschlag (BKGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
  • Wohngeld (WoGG)

die mindestens 22 Jahre alts sind und ihren Wohnsitz in Oldenburg haben. Der Antrag kann in unserer Beratungsstelle gestellt werden. Eine Auszahlung kann direkt hier erfolgen.

Sexualberatung

Wir stehen Frauen, Männern und Paaren zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung als Ansprechpartner zur Seite zu stehen.

Familienberatungsstelle Oldenburg

Cloppenburger Straße 65
26135 Oldenburg
Tel. 04 41/97 37 70
Fax 04 41/9 73 77 18
E-Mail
Routenplanung
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